Ergotherapie
Auf einen Blick
Termine:
Für eine Terminvereinbarung rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Da wir in erster Linie mit der Behandlung am Patienten eingebunden sind, erreichen Sie uns immer über den Anrufbeantworter. Wir melden uns dann spätestens bis zum nächsten Werktag bei Ihnen zurück. Termine finden in meiner Praxis nach Vereinbarung statt.
Verordnung:
Die Ergotherapie beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage. Sie ist ein wichtiger Teil einer ganzheitlichen Behandlung und wird vom Arzt verordnet: Heilmittelverordnung 13 Ergotherapie
Die ausgestellte Verordnung muss – wenn nicht anders vorgegeben – innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.
Dauer:
In der Regel kommt der Patient/die Patientin ein bis zweimal pro Woche über einen Zeitraum von 30 – 60 Minuten zur Behandlung in die Praxis. Ist der Patient/die Patientin nicht mobil, besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Therapie im Rahmen eines Hausbesuches durchzuführen.
Was ist Ergotherapie?
In der Ergotherapie werden Menschen jeden Alters unterstützt, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind.
Wir sind dafür da, Sie im Alltag zu stärken, damit Sie die Tätigkeiten wieder ausführen können, die durch eine Erkrankung/ einen Unfall zur Zeit nicht möglich sind.
Dabei geht es in erster Linie um Alltagsaufgaben, die für Sie persönlich wichtig sind.
Ergotherapeuten behandeln dabei nicht das Störungsbild, sondern die dadurch entstandenen Durchführungsprobleme im Alltag z.B. im Bereich der Selbstversorgung, der Produktivität oder der Freizeitgestaltung.
Wo liegt der Unterschied zur Physiotherapie?
Der Unterschied der Berufsgruppen liegt ganz konkret im Ansatz der Behandlung. Der Physiotherapeut arbeitet nach einem funktionsorientierten Prinzip, um die körperliche Funktionsfähigkeit zu erhalten: passive (durch den Therapeuten) und aktive Bewegung, sowie den Einsatz unterschiedlicher physikalischer Maßnahmen, z.B. Wärme.
Wir Ergotherapeuten hingegen arbeiten nach einem handlungsorientierten Ansatz: Dabei geht es in erster Linie eben gezielt um Alltagsaufgaben, die für den Patienten/ die Patientin individuell wichtig sind. Hierbei zählen nicht nur körperliche Beschwerden, sondern auch psychische, wahrnehmungszentrierte oder kognitive Probleme. Mit Hilfe spezifischer Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung möchte die Ergotherapie die Selbstständigkeit im Alltag und die gesellschaftliche Teilhabe wieder ermöglichen.
Wir Ergotherapeuten arbeiten also nicht am Störungsbild, sondern an den entstandenen Betätigungsproblemen im Alltag.
Behandlung &
Ablauf
Zu Beginn des therapeutischen Prozesses, werden mit dem Patienten/ der Patientin und/ oder dessen Angehörigen die individuellen Ziele nach dem COPM erarbeitet, der Behandlungsplan erstellt und die entsprechenden Methoden und Medien gewählt.
Nach der Befunderhebung erstellt der Therapeut/ die Therapeutin den Anfangsstatus der jeweils eingeschränkten Tätigkeit (z.B. Verschlüsse schließen, alleine die Schuhe anziehen) und analysiert bei der Durchführung, in welchen Punkten die Ausführung noch scheitert (z.B. der Hand fehlen die feinmotorischen Fähigkeiten, die fokussierte Aufmerksamkeit ist reduziert). Im weiteren Therapieprozess werden mit dem Patienten/ der Patientin Strategien erarbeitet, um die angestrebten Fertigkeiten erfolgreich ausführen zu können.
Kosten &
Abrechnung
Kosten bei gesetzlicher Krankenversicherung:
Die Kosten für die Ergotherapie werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Es fällt jedoch eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Rezeptwertes plus 10,- Euro Rezeptgebühr an, die vom Patienten/ von der Patientin selbst getragen werden muss. Patienten/ Patientinnen bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung generell befreit.
Diese Vorgehensweise legen die gesetzlichen Krankenkassen fest.
Über Möglichkeiten zur Zuzahlungsbefreiung sprechen Sie mich oder Ihre Krankenkasse gerne an.
Privat- oder Präventionsleistungen sind auf Anfrage möglich und privat zu begleichen.
Kosten bei Verordnung über die Berufsgenossenschaften:
Liegt eine Ergotherapieverordnung der BG vor, fallen für Sie keine weiteren Kosten an.
Kosten bei Privatpatienten/-patientinnen:
Haben Sie ein privates Rezept für Ergotherapie erhalten, berechtigt Sie dies die Behandlung mit Ihrer privaten Krankenkasse/ Beihilfe abzurechnen. Durch die Honorarvereinbarung kann die Abklärung der Kostenübernahme bei der jeweiligen privaten Krankenkasse erfolgen. Nach Abschluss der Verordnung erfolgt dann die Rechnungsstellung.
Die Rechnung wird anhand der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh) erstellt. Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem von Ihnen abgeschlos-senen Krankenversicherungstarif. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.